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Braucht ein Pool eine Baugenehmigung?

Eine Pool-Baugenehmigung in Baden-Württemberg kann bei Wasserbecken bis zu einer bestimmten Größe entbehrlich sein. Bebauungsplan und andere öffentlich-rechtliche Vorgaben gelten trotzdem.

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Sind Pools bis 100 Kubikmeter verfahrensfrei?

Der seit 28. Februar 2026 gültige Anhang zu § 50 Absatz 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg führt Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt als verfahrensfreie Vorhaben auf. Im Außenbereich gilt diese Ausnahme nur, wenn das Becken einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dient.

„Innenbereich“ meint dabei den bauplanungsrechtlichen Innenbereich, nicht ein Becken innerhalb eines Gebäudes. Ob ein Grundstück entsprechend liegt, muss am konkreten Standort geprüft werden.

Stand: 16. Juli 2026.Rechtslage und örtliche Satzungen können sich ändern. Prüfen Sie die Angaben vor Baubeginn erneut bei der zuständigen Stelle.

Warum bedeutet verfahrensfrei nicht automatisch zulässig?

Auch ohne förmliches Genehmigungsverfahren bleibt die Bauherrschaft dafür verantwortlich, dass das Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Dazu können Festsetzungen eines Bebauungsplans, Abstände, Denkmalschutz sowie Wasser-, Landschafts- oder andere Schutzvorschriften gehören.

Ein örtlicher Bebauungsplan kann Schwimmbecken ausdrücklich regeln oder ihre Lage auf dem Grundstück begrenzen. Für Schwetzingen und die Nachbarorte muss deshalb immer der für das Grundstück geltende Plan geprüft werden.

Müssen Überdachung und Technik separat geprüft werden?

Überdachung, Technikgebäude, Stützmauer oder größere Veränderungen am Gelände sind nicht automatisch durch die Einordnung des Wasserbeckens abgedeckt. Sie können eigene Anforderungen auslösen.

Wer diese Bestandteile plant, sollte sie bei einer Anfrage ausdrücklich nennen und nicht nur die Beckengröße angeben.

Wo lässt sich die Zulässigkeit verbindlich klären?

Diese Seite dient der ersten Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Prüfung durch die zuständige Stelle anhand des konkreten Grundstücks und der vollständigen Planung.

Häufige Fragen.

Kurze Antworten für die erste Einordnung. Die konkrete Prüfung folgt immer am einzelnen Grundstück und Vorhaben.

Sind private Pools in Baden-Württemberg immer verfahrensfrei?

Nein. Die aktuelle Landesbauordnung nennt Wasserbecken bis 100 m³ im Innenbereich als verfahrensfrei. Lage, Größe und weitere Bestandteile des Vorhabens können zu einer anderen Einordnung führen.

Bedeutet verfahrensfrei, dass keine Regeln gelten?

Nein. Bebauungsplan, Abstände, Schutzgebiete und weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften müssen trotzdem eingehalten werden.

Wer gibt eine verbindliche Auskunft?

Für das konkrete Grundstück ist die zuständige Baurechtsbehörde beziehungsweise Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Bei Zweifeln kann auch ein Bauvorbescheid in Betracht kommen.

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